Je nach Einzelfall können insbesondere folgende Unterlagen erforderlich sein:
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
- Lehramtsprüfungszeugnis bzw. Lehrbefähigungszeugnis
- sonstige Befähigungsnachweise
- gegebenenfalls Aufenthaltstitel und Beschäftigungsbewilligung
- Sprachnachweis Deutsch auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Sofern ein bestehendes Dienstverhältnis zum Bund oder zu einer inländischen Gebietskörperschaft nachgewiesen werden kann, können einzelne Nachweise entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entfallen.
Für die vollständige Bearbeitung des Antrags werden darüber hinaus bestimmte personenbezogene Angaben benötigt, insbesondere:
- Anschrift
- Sozialversicherungsnummer
- Angaben zur hauptberuflichen Tätigkeit
- weitere für das Verfahren erforderliche Daten
Die endgültige Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgt durch die zuständige Schulbehörde bzw. Bildungsdirektion im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Privatschulgesetzes.
Phase 2 – Aufnahme in die Warteliste
Nach erfolgreicher Prüfung durch die Bildungsdirektion erfolgt die Aufnahme in die interne Warteliste der Privatschule für das jeweils genehmigte Unterrichtsfach bzw. den jeweiligen Tätigkeitsbereich.
Die Aufnahme in die Warteliste stellt noch keine Zusage für eine sofortige Beschäftigung dar.
Der tatsächliche Beginn einer Lehrtätigkeit hängt insbesondere davon ab, ob Schüler bzw. Studierende für das betreffende Fach inskribiert werden, ob ein entsprechender Unterrichtsbedarf besteht sowie von der organisatorischen Planung des jeweiligen Semesters.
Da Schüler bzw. Studierende grundsätzlich zweimal pro Studienjahr aufgenommen werden können, erfolgt der tatsächliche Beginn einer Lehrtätigkeit üblicherweise spätestens bis zum letzten Werktag des Monats Oktober für das Wintersemester beziehungsweise spätestens bis zum letzten Werktag des Monats März für das Sommersemester.
Vertragsgrundlagen
Derzeit erfolgt die Zusammenarbeit im pädagogischen Bereich grundsätzlich auf Basis eines Dienstvertrages oder eines Dienstverhältnisses als Angestellter bzw. geringfügig beschäftigter Angestellter.
Als Orientierung dient der gegenwärtig geltende Kollektivvertrag der Berufsvereinigung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber privater Bildungseinrichtungen (BABE-Kollektivvertrag).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Regelungen derzeit als Übergangslösung dienen, da einzelne arbeitsrechtliche und organisationsrechtliche Grundlagen in unmittelbarem Zusammenhang mit den Bestimmungen des Privatschulgesetzes sowie dem Organisationsstatut der Privatschule „Vienna Beethoven Conservatory“ der Beethoven Conservatory of Vienna GmbH stehen und laufend weiterentwickelt werden.
Verwaltungs-, Organisations- und sonstige Fachbereiche
Für Tätigkeiten außerhalb des pädagogischen Bereiches, insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Sekretariat, Veranstaltungsorganisation, Marketing, Kommunikation, Projektmanagement, Finanzwesen, Rechnungswesen oder sonstigen Fachbereichen, erfolgt die Auswahl der Bewerber unmittelbar durch den Schulerhalter gemeinsam mit den zuständigen Stellen des Unternehmens.
Die rechtliche Prüfung der Unterlagen, die Vorbereitung personalrelevanter Dokumente, die arbeitsrechtliche Begleitung von Anstellungen sowie die laufende Lohn- und Gehaltsverrechnung erfolgen durch die externe Personal- und Steuerberatung LBG Burgenland Steuerberatung GmbH.
Die jeweils erforderlichen Unterlagen richten sich nach der ausgeschriebenen Stelle und sind der jeweiligen Stellenausschreibung zu entnehmen.