Rechtliche Grundlagen

Transparenz und Rechtssicherheit

Die Privatschule „Vienna Beethoven Conservatory“ der Beethoven Conservatory of Vienna GmbH wird auf Grundlage der für Privatschulen in Österreich geltenden gesetzlichen Bestimmungen, des Organisationsstatuts sowie der behördlichen Bescheide und Entscheidungen geführt.

Diese Seite informiert über die rechtlichen und studienorganisatorischen Grundlagen der Einrichtung und richtet sich an Studienbewerber, Studierende, Lehrende, Eltern, Erziehungsberechtigte, Behörden, Partnerinstitutionen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit.

Die Informationen dienen der Transparenz und Orientierung. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, das Organisationsstatut sowie die einschlägigen behördlichen Bescheide und Entscheidungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Privatschulen. Close-up einer Justitia Statue. Duotone blau mit weißem Text. Symbol für Gerechtigkeit und Anwalt.

PRIVATSCHULGESETZ
(externer Link)

Eine rechtliche Grundlage der Privatschule „Vienna Beethoven Conservatory“ der Beethoven Conservatory of Vienna GmbH ist das österreichische Privatschulgesetz.

Der externe Link führt zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), in dem die jeweils geltende Fassung des Privatschulgesetzes öffentlich abrufbar ist.

ORGANISATIONSSTATUT


Das Organisationsstatut ist die Regelungsgrundlage der Privatschule „Vienna Beethoven Conservatory“ der Beethoven Conservatory of Vienna GmbH.

Es enthält Bestimmungen zur Organisation der Privatschule, zur Studienstruktur, zum Unterricht sowie zu Prüfungen und weiteren schulischen Angelegenheiten.

Schwarzes, aufgerolltes Abschlusszeugnis.

ÖFFENTLICHKEITSRECHT


Das Öffentlichkeitsrecht ist ein nach dem österreichischen Privatschulgesetz verliehener schulrechtlicher Status, mit dem die im Gesetz vorgesehenen Rechtswirkungen verbunden sind.

Die rechtlichen Grundlagen sind insbesondere in §§ 13 und 14 Privatschulgesetz geregelt.

Aufsichtsbehörde

Die Privatschule „Vienna Beethoven Conservatory“ der Beethoven Conservatory of Vienna GmbH steht im Rahmen der geltenden Bestimmungen unter der Aufsicht der zuständigen Behörden.

Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bildungsdirektion für Wien. Im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten nimmt sie Aufgaben der Schulaufsicht wahr und bearbeitet Angelegenheiten des Privatschulwesens.

Organigramm der Bildungsdirektion für Wien vom 05. Mai 2026 (externer Link, Übersicht der Aufsichtsbehörde in der verfügbaren Fassung im PDF-Format)

Dokumente, Verweise und rechtliche Informationen

Für weiterführende Informationen stellt die Privatschule relevante rechtliche und organisatorische Informationen in den dafür vorgesehenen Bereichen der Website bereit.

Bildungsinformationen und -dokumente

Website- und Unternehmensinformationen

Stand: 22.06.2026 11:49