BEWERBUNGSUNTERLAGEN

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Für die Bearbeitung Ihrer Bewerbung benötigt die Privatschule „Vienna Beethoven Conservatory“ vollständige, gut lesbare und nachvollziehbare Bewerbungsunterlagen.

Welche Unterlagen einzureichen sind, richtet sich insbesondere nach der gewählten Studienrichtung, der angestrebten Studienform, dem bisherigen Ausbildungsweg und den jeweiligen fachlichen Aufnahmevoraussetzungen. Im Zuge der Prüfung der Bewerbung können erforderlichenfalls zusätzliche Unterlagen oder ergänzende Informationen angefordert werden.

Allgemeine Bewerbungsunterlagen

Im Rahmen der Bewerbung sind grundsätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Zulassung zum Aufnahmeverfahren;
  • Kopie eines gültigen Reisepasses oder amtlichen Lichtbildausweises;
  • Aktuelles Passfoto im Format 3,5 × 4,5 cm, vier Exemplare,
  • Nachweis über Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau A2 (GER);
  • Nachweise über die bisherige schulische und musikalische Ausbildung, insbesondere Zeugnisse, Diplome oder Kursbestätigungen, soweit vorhanden und für die beantragte Studienform relevant;
  • Bei minderjährigen Studienbewerbern: Zustimmung und Unterschrift des gesetzlichen Vertreters sowie eine Kopie seines Lichtbildausweises.

Das Mindesteintrittsalter für das Vorstudium, Hauptstudium und Perfektionsstudium ist grundsätzlich das vollendete 16. Lebensjahr. Begründete Ausnahmen können durch die Direktion bewilligt werden.


 

 


 

Ausbildungs- und Qualifikationsnachweise

Zur Beurteilung der bisherigen allgemeinen, musikalischen und künstlerischen Ausbildung können insbesondere folgende Unterlagen verlangt werden:

  • Schulzeugnisse oder Abschlusszeugnisse;
  • Zeugnisse von Musikschulen, Konservatorien, Hochschulen oder
    vergleichbaren Bildungseinrichtungen;
  • Studienbestätigungen;
  • Studienerfolgsnachweise;
  • Diplome oder Abschlussurkunden;
  • Nachweise über eine bisherige musikalische oder künstlerische Ausbildung;
  • Übersichten über absolvierte Fächer, Ausbildungszeiten oder
    Unterrichtsstunden;
  • Bestätigungen über Privatunterricht;
  • sonstige fachlich relevante Ausbildungs- oder Qualifikationsnachweise.

Für die Aufnahme in ein Perfektionsstudium ist die im jeweiligen Lehrplan vorgesehene Zulassungsgrundlage nachzuweisen. Dies kann insbesondere der Abschluss eines einschlägigen Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiums an einer inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung sein.

Ein am Vienna Beethoven Conservatory erfolgreich abgeschlossenes Hauptstudium kann nach Maßgabe des Organisationsstatuts und des jeweiligen Lehrplans als Aufnahmeprüfung für das entsprechende Perfektionsstudium anerkannt werden.


 

Künstlerische Bewerbungsunterlagen

Abhängig von der gewählten Studienrichtung und dem zentralen künstlerischen Fach können ergänzende künstlerische Unterlagen verlangt werden.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Repertoireliste;
  • Liste der bisher erarbeiteten Werke;
  • Video- oder Audioaufnahmen;
  • eigene Kompositionen;
  • Partituren;
  • Arbeitsproben;
  • Konzertprogramme;
  • Nachweise über öffentliche Auftritte;
  • Nachweise über Wettbewerbe, Meisterkurse, Workshops oder sonstige
    künstlerische Tätigkeiten;
  • ein künstlerisches Portfolio.

Die konkreten fachlichen Anforderungen für den Eignungstest beziehungsweise die Aufnahmeprüfung richten sich nach dem Organisationsstatut, dem
jeweiligen Lehrplan und den veröffentlichten Aufnahmebedingungen.


 

Ausländische Dokumente

Dokumente, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurden, sind auf Aufforderung der Privatschule gemeinsam mit einer vollständigen deutschen Übersetzung einzureichen.

Die Privatschule kann insbesondere verlangen:

  • eine Übersetzung durch eine gerichtlich beeidete oder entsprechend befugte Übersetzerin beziehungsweise einen entsprechend befugten Übersetzer;
  • eine beglaubigte Kopie;
  • eine Apostille;
  • eine diplomatische Beglaubigung;
  • eine Überbeglaubigung;
  • eine Bestätigung der Echtheit oder der ausstellenden Bildungseinrichtung;
  • eine Erklärung zu abweichenden Namensschreibweisen;
  • eine Fächer- oder Notenübersicht.

Welche Form der Beglaubigung erforderlich ist, richtet sich nach dem Ausstellungsstaat, der Art des Dokuments und dem Zweck, für den der Nachweis benötigt wird.


 

Form der digitalen Einreichung

Die Bewerbungsunterlagen sind über das von der Privatschule vorgesehene Onlineformular oder an die E-Mail-Adresse conservatory@beethovengroup.at zu übermitteln.

Bei der digitalen Einreichung ist Folgendes zu beachten:

  • Dokumente sind vorzugsweise im PDF-Format einzureichen;
  • mehrseitige Dokumente sollen möglichst in einer gemeinsamen PDF-Datei zusammengefasst werden;
  • sämtliche Seiten eines Dokuments müssen vollständig enthalten sein;
  • Scans und Fotografien müssen scharf, gut beleuchtet und gut lesbar sein;
  • Dokumente dürfen nicht abgeschnitten, verdeckt oder unvollständig sein;
  • nachträgliche Veränderungen, die den Inhalt oder die Überprüfbarkeit beeinträchtigen, sind nicht zulässig;
  • Dateinamen sollen den Namen der Bewerberin beziehungsweise des Bewerbers und die Art des Dokuments erkennen lassen;
  • passwortgeschützte oder technisch nicht lesbare Dateien sollen vermieden werden.

Unvollständige, beschädigte oder nicht lesbare Dateien können nicht abschließend geprüft werden. Die Beachtung dieser Anweisung bei der Einreichung Ihrer Unterlagen in digitaler Form hilft uns, die Bearbeitung Ihrer Unterlagen zu beschleunigen und deren Prüfung ordnungsgemäß abzuschließen.

Sind die Bewerbungsunterlagen nicht vollständig, kann die Privatschule den Studienbewerber auffordern, fehlende Unterlagen oder ergänzende Informationen innerhalb einer festgelegten angemessenen Frist nachzureichen.

Werden die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der festgelegten Frist oder nicht in der erforderlichen Form eingereicht, kann die Bewerbung nicht weiterbearbeitet beziehungsweise nicht abgeschlossen werden.