Zulassung zum Aufnahmeverfahren

Die Zulassung ist der erste Schritt auf dem Weg zum Studium am Vienna Beethoven Conservatory. Bevor ein Studienbewerber an einem Eignungstest oder einer Aufnahmeprüfung teilnehmen kann, prüft die Direktion den Antrag auf Zulassung sowie die eingereichten Unterlagen.

Erst nach positiver Prüfung der Unterlagen wird ein schriftlicher Zulassungsbescheid ausgestellt. Mit diesem Bescheid erfolgt gleichzeitig die Einladung zum Eignungstest oder zur Aufnahmeprüfung.

Die Zulassung zum Aufnahmeverfahren stellt noch keine Aufnahme in das Studium dar.

Allgemeine Voraussetzungen

Für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung,
  • fristgerechte Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen,
  • Erfüllung der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen,
  • gegebenenfalls Nachweis der Identität sowie weiterer erforderlicher Dokumente.

Je nach Studienrichtung oder persönlicher Situation können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Einzelfall können insbesondere folgende Unterlagen verlangt werden:

  • Identitätsnachweis,
  • aktuelles Passfoto,
  • Schul- und/oder Studienzeugnisse,
  • Lebenslauf,
  • gegebenenfalls Nachweise über musikalische Vorbildung,
  • Sprachnachweis (A2-GER)
  • gegebenenfalls die nach dem Ausstellungsstaat erforderlichen Apostillen oder Überbeglaubigungen sowie beglaubigte Übersetzungen der eingereichten Unterlagen.

  • weitere von der Direktion angeforderte Unterlagen.

Welche Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind, ist auf der Seite Bewerbungsunterlagen ausführlich beschrieben.

Prüfung des Antrags

Nach Einlangen des vollständigen Antrags prüft die Direktion insbesondere:

  • die Vollständigkeit der Unterlagen,
  • die formalen Voraussetzungen,
  • die grundsätzliche Eignung für das beantragte Studium,
  • gegebenenfalls notwendige Ergänzungen oder Nachforderungen.

Sollten Unterlagen fehlen oder unvollständig sein, kann eine Nachreichung verlangt werden.

Zulassungsbescheid | Entscheidung über die Zulassung

Erfüllt der Antrag alle Voraussetzungen, erhält der Studienbewerber einen schriftlichen Zulassungsbescheid.

Dieser enthält insbesondere:

  • die Entscheidung über die Zulassung zum Aufnahmeverfahren,
  • Informationen zum weiteren Ablauf,
  • gegebenenfalls den Termin des Eignungstests oder der Aufnahmeprüfung,
  • Hinweise zu den nächsten Schritten.

Erst mit Zustellung dieses Bescheides ist die Teilnahme am Aufnahmeverfahren möglich.

Ablehnung der Zulassung | Wenn eine Zulassung nicht möglich ist

Eine Zulassung zum Aufnahmeverfahren kann insbesondere dann nicht erfolgen, wenn

  • wesentliche Unterlagen fehlen,
  • Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden,
  • angeforderte Nachweise trotz Aufforderung nicht erbracht werden,
  • andere rechtliche oder organisatorische Gründe einer Zulassung entgegenstehen.

Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass eine spätere Bewerbung ausgeschlossen ist. Nach Beseitigung der Gründe kann grundsätzlich ein neuer Antrag gestellt werden.

Nach der Zulassung | Die nächsten Schritte

Nach erfolgreicher Zulassung zum Aufnahmeverfahren folgen:

  1. Einladung zum Eignungstest oder zur Aufnahmeprüfung,
  2. Durchführung des Aufnahmeverfahrens,
  3. Entscheidung über das Prüfungsergebnis,
  4. nach positiver Beurteilung der Ergebnisse des Eignungstests oder der Aufnahmeprüfung – Aufnahme in das Studium,
  5. Abschluss des Ausbildungsvertrages und Schuleinschreibung.

Eine positive Aufnahmeprüfung begründet keinen Anspruch auf eine sofortige Aufnahme, sofern zum gewünschten Studienbeginn keine freien Ausbildungsplätze verfügbar sind. In diesem Fall kann die Direktion den Studienbewerber für bis zu zwei Semester auf eine Warteliste setzen.