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Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Bewerbung, Aufnahmeverfahren, Studium, Prüfungen, organisatorische Angelegenheiten sowie den Studienabschluss am Vienna Beethoven Conservatory.

Viele Anliegen lassen sich bereits anhand der nachstehenden Informationen beantworten. Sollten Sie dennoch keine passende Antwort finden, steht Ihnen die Administration beziehungsweise die Direktion gerne persönlich zur Verfügung.

Aufnahme und Bewerbung

Anträge auf Zulassung zum Aufnahmeverfahren können grundsätzlich während des gesamten Studienjahres eingereicht werden. Aufnahmeprüfungen finden entsprechend den veröffentlichten Prüfungsterminen statt.

Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag auf Zulassung zum Aufnahmeverfahren
  • Lebenslauf
  • Kopie eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises
  • Aktuelles Passfoto (3,5 × 4,5 cm) in vier Exemplaren
  • Schul- und/oder Ausbildungszeugnisse
  • Gegebenenfalls Nachweise über bereits absolvierte musikalische Ausbildungen
  • Erforderlichenfalls beglaubigte Übersetzungen oder Beglaubigungen ausländischer Dokumente

Je nach Einzelfall kann die Direktion weitere Unterlagen anfordern.

Der Studienbeginn erfolgt in der Regel zum Wintersemester (Oktober) oder zum Sommersemester (März).

Nach Einreichung des Antrags prüft die Direktion die Unterlagen. Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Zulassungsbescheid und eine Einladung zum Eignungstest beziehungsweise zur Aufnahmeprüfung. Das Aufnahmeverfahren endet mit einer positiven oder negativen Beurteilung.

Nein. Eine positive Aufnahmeprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme, begründet jedoch keinen Anspruch auf einen Studienplatz. Sind keine freien Ausbildungsplätze verfügbar, kann die Direktion eine Aufnahme auf die Warteliste für bis zu zwei Semester beschließen.

Aufnahmeprüfung

Die Aufnahmeprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil umfasst Gehörbildung, Rhythmik, Solfeggio und Musiktheorie. Der praktische Teil richtet sich nach dem gewählten zentralen künstlerischen Fach. Die detaillierten Prüfungsanforderungen für jede Studienrichtung finden Sie auf der Seite „Studienorganisation“.

Geprüft werden die musikalischen Vorkenntnisse, die künstlerische Eignung sowie die fachlichen Voraussetzungen für das beantragte Vor-, Haupt- oder Perfektionsstudium.

Ja. Wird die Aufnahmeprüfung nicht bestanden, kann sie bis zu zwei Mal, jeweils im nächsten Semester, wiederholt werden. Die Prüfungskommission kann alternativ die Aufnahme in das Vorstudium empfehlen.

Das Ergebnis der Aufnahmeprüfung wird Ihnen unmittelbar nach Abschluss der kommissionellen Prüfung mündlich bekannt gegeben. Die endgültige Entscheidung erhalten Sie anschließend schriftlich.

Nein. Ist für die Aufnahmeprüfung ein Korrepetitor erforderlich, wird dieser vom Vienna Beethoven Conservatory organisiert. Die entsprechenden Noten sind in diesem Fall bereits bei der Antragstellung in elektronischer Form zu übermitteln. Wird kein Korrepetitor benötigt, müssen keine Noten eingereicht werden.

Studium

Die Studiendauer beträgt:

  • Vorstudium: 4 Semester / 2 Jahre
  • Hauptstudium: 8 Semester / 4 Jahre
  • Perfektionsstudium: 4 Semester / 2 Jahre

Das Wintersemester beginnt am ersten Werktag im Oktober und endet mit der letzten Woche im Jänner. Das Sommersemester beginnt am ersten Werktag im März und endet mit der letzten Woche im Juni.

Im Haupt- und Perfektionsstudium haben Studierende wöchentlich Anspruch auf zwei Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Im Vorstudium ist eine Unterrichtseinheit pro Woche zu 45 Minuten vorgesehen.

Ja, aber nur eingeschränkt. Lehrende können den Unterricht in Absprache mit der Direktion aus zwingenden Gründen für die unumgänglich notwendige Zeit auch im Online-Modus abhalten.

Ja. Studierende können mit Begründung einen Antrag auf Überschreitung oder Unterschreitung der erforderlichen Studienzeit stellen. Die Entscheidung darüber trifft die Direktion.

Prüfungen und Abschlüsse

Je nach Studienform und Studienfortschritt werden Eignungstests, Aufnahmeprüfungen, Semesterprüfungen, Diplomprüfungen, Prüfungen in Ergänzungsfächern sowie gegebenenfalls Dispensprüfungen durchgeführt.

Semesterprüfungen finden grundsätzlich am Ende des jeweiligen Semesters statt. Die Prüfungstermine werden von der Direktion festgelegt und rechtzeitig bekanntgegeben.

Ja. Die Wiederholung hängt von der Prüfungsart ab:

  • Eignungstest: 1 Wiederholung nach einem Semester
  • Aufnahmeprüfung: 2 Wiederholungen, jeweils im nächsten Semester
  • Semesterprüfung im zkF: 1 Wiederholung am Ende des nächsten Semesters
  • Diplomprüfung im zkF: 1 Wiederholung nach einem Jahr
  • Prüfung im Ergänzungsfach: keine direkte Wiederholung; das Fach muss nochmals besucht werden
  • Dispensprüfung: keine Wiederholung; das Fach muss in Präsenz besucht werden

Zeugnisse, Studiennachweise und Abschlussdokumente werden nach erfolgreichem Abschluss der jeweiligen Prüfung beziehungsweise des Studiums auf Antrag ausgestellt. Die Ausstellung erfolgt auf Grundlage der vorhandenen Schul- bzw. Studien- und Prüfungsunterlagen.

Nach erfolgreichem Abschluss werden je nach Studienform ein Abschlusszeugnis für das Vorstudium oder ein Diplom für das Haupt- beziehungsweise Perfektionsstudium ausgestellt.

Gebühren und Zahlungen

Je nach Ausbildung und Verwaltungsverfahren können insbesondere Aufnahmegebühren, Schul- bzw. Studiengebühren sowie Gebühren für die Ausstellung bestimmter Dokumente anfallen. Die jeweils gültigen Gebühren werden in der Gebührenordnung veröffentlicht.

Die Zahlungsfrist richtet sich nach der jeweiligen Gebührenart. Aufnahmegebühren sind entsprechend den Bestimmungen des Aufnahmeverfahrens zu entrichten. Schul- bzw. Studiengebühren sowie sonstige Gebühren sind innerhalb der auf der Rechnung oder Zahlungsaufforderung angegebenen Frist zu bezahlen.

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