Antragstellung
Anträge auf Zulassung zum Aufnahmeverfahren können ganzjährig und jederzeit eingereicht werden. Für die Einreichung des Antrags besteht daher grundsätzlich keine allgemeine Bewerbungsfrist.
Die Aufnahme in das Studium ist jedoch nur zu einem vorgesehenen Studienbeginn im Wintersemester oder im Sommersemester möglich. Der gewünschte Studienbeginn ist im Antrag anzugeben.
Die Einreichung eines Antrags und der erforderlichen Unterlagen begründet noch keinen Anspruch auf die Teilnahme an einem Eignungstest oder einer Aufnahmeprüfung und keinen Anspruch auf Aufnahme in die Privatschule. Über die Zulassung zum Aufnahmeverfahren entscheidet die Direktion nach Prüfung des Antrags.

