HAUSORDNUNG

Hausordnung

Die Bestimmungen dieser Hausordnung gelten für alle Mitarbeiter, Studierenden, Schüler, Lehrenden, Künstler, Kunden, Lieferanten, Besucher und sonstigen Personen, die die Räumlichkeiten der Privatschule „Vienna Beethoven Conservatory“ der Beethoven Conservatory of Vienna GmbH betreten oder nutzen.

Zutritt

1. Der Zutritt zu den Unterrichts-, Probe- und Veranstaltungsräumen ist grundsätzlich nur während der Öffnungszeiten gestattet.

2. Der Eintritt in die Unterrichts-, Probe- und Veranstaltungsräume ist nur mit gültiger Berechtigung, Buchung, Vereinbarung oder im Rahmen des Schul-, Unterrichts- oder Veranstaltungsbetriebs gestattet. Bei mehrfacher unberechtigter Nutzung kann ein Hausverbot verhängt werden.

3. Der Zutritt zu Künstlergarderoben, Backstagebereichen, Verwaltungsräumen und sonstigen nicht öffentlich zugänglichen Bereichen ist grundsätzlich nur den jeweils befugten Personen gestattet.

4. Personen, welche einen Schlüssel erhalten haben und außerhalb der Öffnungszeiten die Räumlichkeiten betreten, sind verpflichtet, die jeweils benützte Eingangstür wieder zu versperren. Es dürfen keine hausfremden Personen außerhalb der Öffnungszeiten die Räumlichkeiten betreten. Beim Verlassen sind alle Lichter abzudrehen und alle geöffneten Fenster und Türen zu schließen bzw. zu versperren.

Der Verlust von Schlüsseln ist der Direktion bzw. Verwaltung unverzüglich zu melden. Bei Beendigung des Nutzungs- oder Vertragsverhältnisses sind sämtliche Schlüssel auszufolgen. Die Kosten eines allfälligen Schlüsselverlustes sind zu ersetzen. Das Nichtbeachten dieser Hausordnungsregel kann bei Diebstählen, Einbrüchen oder Vandalismus zu einem Haftungsregress an jene Nutzer führen, die Türen beim Verlassen offen gelassen haben.

Verhalten

5. Alle Personen, die die Räumlichkeiten betreten, haben sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt werden. Es gelten die Regeln des guten Benehmens und eines angemessenen Auftretens.

6. Alle Personen, welche Ruhestörungen verursachen, sowie Personen, die durch ihr sonstiges Verhalten oder ihren Zustand ein berechtigtes Ärgernis erregen, können der Räumlichkeiten verwiesen werden.

7. Alle Personen, die die Räumlichkeiten betreten, haben den Anordnungen der Direktion, der Lehrenden, der Mitarbeiter sowie der von der Direktion beauftragten Personen Folge zu leisten. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig die Anordnungen nicht befolgt, kann aus den Räumlichkeiten verwiesen werden.

8. Beim Musizieren sind die Fenster grundsätzlich geschlossen zu halten.

9. Instrumente und Klaviere dürfen nicht eigenmächtig verschoben werden. Klaviere in Unterrichts-, Probe- oder Veranstaltungsräumen dürfen ausschließlich mit Zustimmung des zuständigen Personals bewegt werden. Equipment darf nur mit Zustimmung des zuständigen Personals verwendet werden.

10. In sämtlichen Räumen gilt striktes Rauchverbot. Dies umfasst auch E-Zigaretten, Einweg-E-Zigaretten und Vapes. Auch Rauchen zu darstellerischen oder szenischen Zwecken ist untersagt.

11. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in Unterrichts-, Probe- und Veranstaltungsbereiche ist untersagt. Speisen und Getränke dürfen nicht auf Instrumenten oder sonstigen empfindlichen Einrichtungen abgestellt werden. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

12. Die Mitnahme bzw. das kurzfristige Einstellen von Equipment, Ausstattung oder Mobiliar ist vorab der Verwaltung zu melden bzw. bedarf einer Genehmigung.

13. Die Räumlichkeiten sind unter sparsamer Verwendung von Energie zu nutzen. Beim Verlassen der Räume sind Fenster zu schließen sowie technische Geräte und Beleuchtungen auszuschalten.

14. Alle Einrichtungen sind mit größtmöglicher Schonung zu verwenden. Netzabhängige Elektrogeräte wie Wasserkocher, Kaffeemaschinen oder Mikrowellen dürfen nur mit Genehmigung der Verwaltung verwendet werden. Die unbefugte Inbetriebnahme technischer Einrichtungen, insbesondere Beleuchtungs- oder Tonanlagen, ist untersagt.

15. Mobiltelefone sind während Unterricht, Proben, Prüfungen und Veranstaltungen grundsätzlich auszuschalten oder lautlos zu stellen. Bei der Nutzung von Mobiltelefonen ist auf andere Personen Rücksicht zu nehmen.

16. Das Abstellen von Fahrrädern, Scootern und E-Fahrgeräten innerhalb der Gebäude ist nicht gestattet. Die dafür vorgesehenen Abstellmöglichkeiten außerhalb des Gebäudes sind zu verwenden.

17. Tiere jeglicher Art dürfen nicht mitgenommen werden. Ausgenommen sind Blindenführ- und Assistenzhunde.

18. Für Aushänge, Flyer, Handzettel und Plakatierungen ist vorab die Zustimmung der Verwaltung einzuholen.

Sicherheit

19. Fluchtwege, Ausgänge, Durchgänge und Stiegenhäuser dürfen nicht verstellt werden und sind jederzeit freizuhalten.

20. Brandschutzpläne und sonstige sicherheitstechnische Aushänge sind zu beachten. Feuerlöscher und Verbandskästen befinden sich an den dafür gekennzeichneten Stellen.

21. In besonderen Fällen unmittelbarer Gefahr können die Direktion, Lehrende, Mitarbeiter oder von der Direktion beauftragte Personen betroffene Bereiche sperren und unverzüglich räumen lassen. In diesem Fall sind die angeordneten Sicherheitsmaßnahmen sowie eine allfällige Evakuierung unverzüglich zu befolgen.

22. Die Mitführung von Waffen sowie gefährlichen oder feuergefährlichen Gegenständen ist strengstens untersagt.

23. Besteht Gefahr im Verzug, insbesondere bei Körperverletzungen, erheblichen Sachbeschädigungen oder sonstigen strafrechtlich relevanten Vorfällen, können die Direktion, Lehrende, Mitarbeiter oder von der Direktion beauftragte Personen die zuständigen Behörden verständigen und die erforderlichen Maßnahmen veranlassen.

Bild- und Tonaufnahmen

24. Das Herstellen von Bild- oder Tonaufnahmen während des Unterrichts-, Prüfungs-, Probe- und Veranstaltungsbetriebes ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind nur mit vorheriger Zustimmung zulässig. Fotografieren vor oder nach Veranstaltungen sowie während Pausen für private Zwecke ist zulässig. Jede darüber hinausgehende Nutzung oder Veröffentlichung bedarf einer Genehmigung.

25. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen zu Bild-, Ton- oder Fotoaufnahmen können die Beauftragten der Privatschule oder eines Veranstalters die betreffende Person aus den Räumlichkeiten oder von der Veranstaltung verweisen. Widerrechtlich angefertigte Aufnahmen sind unverzüglich zu löschen.

26. Bei Bild-, Ton- oder Fotoaufnahmen durch die Privatschule oder im Zusammenhang mit Veranstaltungen erklärt sich die betroffene Person damit einverstanden, dass diese Aufnahmen im gesetzlich zulässigen Umfang für Zwecke der Berichterstattung, Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit sowie für Print-, Online- und soziale Medien verwendet werden können.

Haftung

27. Jede Person, die die Räumlichkeiten betritt oder nutzt, tut dies auf eigene Verantwortung. Soweit gesetzlich zulässig, wird für Schäden nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Dies gilt insbesondere für mitgebrachte Gegenstände, persönliche Wertgegenstände sowie für Schäden oder Verluste, die nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Privatschule oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

28. Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte haben auf die Einhaltung dieser Hausordnung durch minderjährige Personen hinzuwirken und haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

29. Für etwaige im Zusammenhang mit Unterricht, Proben, Prüfungen oder Veranstaltungen auftretende Sach- und Personenschäden wird ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Bei Konzerten und musikalischen Veranstaltungen kann eine erhöhte Lautstärke auftreten; mögliche Hör- oder Gesundheitsschäden können nicht vollständig ausgeschlossen werden.

30. Verstöße gegen diese Hausordnung können, sofern nicht strafrechtliche Bestimmungen zur Anwendung kommen, nach den jeweils geltenden zivilrechtlichen Bestimmungen verfolgt werden und insbesondere den Ausschluss vom Unterricht, von Veranstaltungen oder die Verhängung eines Hausverbotes nach sich ziehen.

31. Unfälle, Schäden oder sonstige sicherheitsrelevante Vorfälle sind unverzüglich der Direktion, den Lehrenden oder der Verwaltung zu melden.

Stand: 22.06.2026 11:48