Das Öffentlichkeitsrecht ist ein bedeutender rechtlicher Status für Privatschulen in Österreich und stellt einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung einer Bildungseinrichtung dar.
Für Schüler bzw. Studierende und deren Familien bedeutet das Öffentlichkeitsrecht zusätzliche Rechtssicherheit und Transparenz. Durch die Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes wird einer Privatschule das Recht übertragen, Zeugnisse über den Erfolg des Schulbesuches auszustellen, die mit der Beweiskraft öffentlicher Urkunden und mit den gleichen Rechtswirkungen ausgestattet sind wie Zeugnisse gleichartiger öffentlicher Schulen.



